GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe ist der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ in der Fassung vom 27. August 2020.
Im Jahr 2021 wurden dem Bundesverband Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e.V. folgende Fördermittel der Krankenkassen bewilligt: GKV Gemeinschaftsförderung 60 .900.- €; KKH 7384.- ; BKK 19890.- €.
Im Jahr 2022 wurden dem Bundesverband Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e.V. folgende Fördermittel der Krankenkassen bewilligt: BKK Dachverband e.V. 8250.- €
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist ein Zusammenschluss der folgenden Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene:
- AOK-Bundesverband, Berlin
- BKK Dachverband e.V., Berlin
- IKK e.V., Berlin
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
- Knappschaft, Bochum
- Verband der Ersatzkassen e.V., Berlin
- DAK-Gesundheit